Forderungsausfallversicherung
Tarif: ProfiPolice WKV plus
Zielgruppe
mittelständische Unternehmen, Selbständige und Freiberufler mit einem prämienrelevanten Umsatz über 1 Mio EUR bis zu 5 Mio mit Kunden im In- und Ausland. Der Beitrag ist hier branchen- und umsatzabhängig und wird auf Anfrage errechnet. Auch bei beitragsrelevanten Umsätzen über 5 Mio kann auf Anfrage eine Kondition gestellt werden.
Gegenstand
Versichert sind unbestrittene Forderungen inkl. Mehrwertsteuer aus Warenlieferungen, Werk- oder Dienstleistungen gegen In- und Auslandskunden mit Zahlungsziel bis zu 6 Monaten bei
- Zahlungsverzug („Nichtzahlungstatbestand“: Der Versicherer leistet bereits 2 Monate nach ursprünglicher Fälligkeit der Forderung, wenn diese nicht bezahlt ist),
- Zahlungsunfähigkeit des Auftraggebers.
- Protracted Default (Auslandsforderungen / in WKV plus).
Alleinstellungsmerkmal „Rechtsverfolgungskosten“
- Als einziges Produkt dieser Art umfasst die ProfiPolice WKV-plus auch die Übernahme der Rechtsverfolgungskosten bei bestrittenen Forderungen.
- Die Entschädigung pro Risikokunden beträgt insgesamt maximal 50.000 EUR, unabhängig davon, in welchem Kalenderjahr die Versicherungsleistung erbracht wird.
- Die Höchstentschädigung beträgt max. 50.000 EUR pro Jahr.
- Die Selbstbeteiligung beträgt 30% pro Kunden, mindestens 300 EUR der erstattungsfähigen Kosten.
Schutz für Forderungen – Unsere Leistungen:
- Professionelle Kreditprüfung: Die Kreditexperten nehmen die Situation der Auftraggeber unter die Lupe und verringern die Gefahr von Forderungsausfällen damit schon im Vorfeld.
- Rechtsschutzfunktion: Der Auftraggeber bestreitet die Forderung, der Fall muss vor Gericht ausgetragen werden. Die Rechtsverfolgungskosten werden übernommen.
- Forderungsmanagement: Als Versicherungsnehmer sichern Sie die Liquidität und Bonität Ihres Unternehmens.
- Insolvenzschutz: Selbst im schlimmsten Fall können Sie ruhig schlafen. Sie werden sogar schon bei Zahlungsverzug entschädigt (Nichtzahlungstatbestand).
Ihre Vorteile
- weitreichender Schutz vor den Folgen von Forderungsausfällen (jede dritte Insolvenz wird durch Forderungsausfälle verursacht!)
- Leistung bereits bei Zahlungsverzug des Kunden (Nichtzahlungstatbestand)
- Übernahme der Rechtsverfolgungskosten (Rechtsschutz)
- Schadenminimierung durch professionelle Kreditprüfung und -überwachung,
- optimale Sicherung von Liquidität und Bonität für Ihr Unternehmen.
Jahreshöchstentschädigung / Versicherungssumme / Beitrag
Die Jahreshöchstentschädigung wird individuell vereinbart in Abhängigkeit vom Jahresnettobeitrag für die Grunddeckung einschließlich Zu- und Abschläge und kann betragen:
- das 30-fache des Jahresnettobeitrages - Normalbeitrag
- das 40-fache des Jahresnettobeitrages - Beitragszuschlag 15%
- das 20-fache des Jahresnettobeitrages - Beitragsabschlag 5%
Versicherungssumme pro Kunde: Die Deckungssumme wird durch individuelle Risikoprüfung festgesetzt.
Der Beitrag ist branchen- und umsatzabhängig. Der Mindestbeitrag beträgt netto 1.900 EUR.
Selbstbeteiligung – wahlweise:
- 30 % pro versichertem Gesamtausfall, mindestens 1.000 EUR , oder - Normalbeitrag
- 20 % pro versichertem Gesamtausfall, mindestens 500 EUR - Beitragszuschlag 20%
- 30 % pro versichertem Gesamtausfall, mindestens 2.500 EUR - Beitragsabschlag 10%
Erweiterte individuelle Vertragsgestaltungsmöglichkeiten
- Ausschluss des Fabrikationsrisikos möglich - Beitragsabschlag 3%
- Ausschluss des Nichtzahlungstatbestandes möglich - Beitragsabschlag 20%
Beitragsrückvergütung
In Stufen bis zu 25%, wenn im Vorjahr keine Leistungen in Anspruch genommen wurden und auf den aktuellen Beitrag kein Zuschlag wegen Schäden erhoben wurde
Antrag auf Versicherungsschutz
- Bei Gesamtforderungen bis 20.000 EUR pro Kunde (unbenannte Forderung) ist eine Entscheidung über Festsetzung einer Versicherungssumme beim Entscheidungsservice zu bestellen, oder es kann nach einfachen Prüfkriterien ein Versicherungsschutz selbst hergestellt werden.
- Bei Gesamtforderungen über 20.000 EUR pro Kunde (benannte Forderung) ist ein Antrag auf Festsetzung einer Versicherungssumme zu stellen.
- Für Forderungen bis 7.500 EUR ist der Nachweis der Vorlage einer gültigen EC-Karte oder Kreditkarte zur Erlangung des Versicherungsschutzes ausreichend.
Ausschlüsse
Nicht versicherbar sind:
- Versandhändler inkl. E-Commerce
- Vermieter, Verpächter, Leasing-Unternehmen
- gegen Provision tätige Vermittler (z.B.Anzeigenvermittler)
- Inkasso-Unternehmen, zentrale Abrechnungsstellen
- Unternehmensberater, Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer, Angehörige steuerberatender Berufe
- Unternehmen mit negativer Vorschadensituation
- Unternehmen mit negativer Handelsauskunft
Produktinformation 
Allgemeine Versicherungsbedingungen zur WKV plus 
Anfrageformular 
Letztes Site-Update: 26. Januar 2012