Vermögenswirksame Leistungen (Stand: 01.01.2009)
Jeder Arbeitnehmer kann über seine Gehaltsabrechnung vermögenswirksame Leistungen (VL) anlegen lassen. Dabei ist es nicht erforderlich, dass der Arbeitgeber Zuzahlungen leistet! Das Gehalt wird dann entsprechend reduziert.
Die Vermögensbildung der Arbeitnehmer fördert der Staat bei bestimmten Sparverträgen durch das Gewähren der so genannten Arbeitnehmer-Sparzulage.
TIPP: Kombinieren und 3-mal kassieren:
Es gibt für vermögenswirksame Leistungen zwei Fördertöpfe (Investment und Bausparen), die vom Arbeitnehmer parallel oder auch einzeln ausgeschöpft werden können. Daneben fördert der Staat das Bausparen zusätzlich mit der Wohnungsbauprämie.
Das bedeutet: Sie können 3 Förderungen kassieren, wenn sich Ihr Einkommen innerhalb der Einkommensgrenzen befindet!
Anlage- und Förderübersicht der VL:
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Um die Fördertöpfe maximal (= ca. 167 EUR pro Jahr) auszuschöpfen, müssen alle drei Sparleistungen vollständig (= 1.382 EUR pro Jahr) erbracht werden.
Die Anlagen unterliegen gesetzlichen Sperrfristen zwischen sechs und sieben Jahren. Die Zulagen bzw. Prämien werden zum Ende der Sperrfrist vom Staat gezahlt.
Achtung – Ausnahme in der Eisen-, Metall- und Elektroindustrie
Wenn Sie Arbeitnehmer in einem Betrieb der Eisen-, Metall- und Elektroindustrie sind und Ihr Betrieb unter den jeweiligen Manteltarifvertrag fällt, gibt es Änderungen:
Sie erhalten vom Arbeitgeber seit dem 1.10.2006 keine vermögenswirksamen Leistungen (VL) mehr, sondern dafür altersvorsorgewirksame Leistungen (AVWL).
Begründung: Um eine ergänzende private Altersvorsorge zu fördern, wurde der bisherige „Tarifvertrag über vermögenswirksame Leistungen (VL“ ersetzt durch den „Tarifvertrag über altersvorsorgewirksame Leistungen (AVWL)“.
Die AVWL betragen z. Zt. 319,08 EUR pro Jahr. Diese können gemäß Tarifregelung in folgenden AVmG-geförderten Riester-Produkten bei SIGNAL IDUNA angelegt werden:

Generalagentur Henry Heß - Zeppelinstr. 16 - 88212 Ravensburg
Letztes Site-Update: 02.09.2010
