Staatliche Förderungen

  1. Arbeitnehmersparzulage: 9 % auf vermögenswirksame Leistungen, maximal auf 470 EURO pro Jahr. Voraussetzungen: zu versteuerndes Einkommen max. 17.900 EURO (Ledige) bzw. 35.800 EURO (Verheiratete). In welcher Höhe Ihr Arbeitgeber einen Anteil der vermögenswirksamen Leistungen übernimmt, regelt der jeweilige Tarifvertrag. Im Idealfall beträgt der Arbeitgeberanteil 40 EURO im Monat.
  2. Wohnungsbauprämie: 8,8 % auf die eigenen Sparbeiträge, maximal auf 512 EURO pro Jahr (Ledige) bzw. 1.024 EURO (Verheiratete). Voraussetzung: zu versteuerndes Einkommen max. 25.600 EURO (Ledige) bzw. 51.200 EURO (Verheiratete). Die Wohnungsbauprämie kann jeder ab dem 16. Lebensjahr beantragen, der unter den o.g. Einkommensgrenzen liegt.
  3. Altersvermögensgesetz (AVmG): Aus einem Altersvorsorgeprodukt lassen sich 10.000 bis max. 50.000 EURO zusätzlich für den Immobilienerwerb entnehmen. Ihre Spar-, Grund- und Kinderzulagen stehen somit bereits vor Rentenbeginn zur Verfügung. Und das sogar zinsfrei.

 

Ab 2009: Neuregelung der Wohnungsbauprämie

1. Neuregelung der Wohnungsbauprämie ausnutzen

Grundsätzlich gilt: Die Wohnungsbauprämie kann weiterhin jeder ab 16 Jahren erhalten, der mindestens 50 Euro pro Jahr auf einen Bausparvertrag einzahlt. Das zu versteuernde Jahreseinkommen darf auch wie bisher 25.600 Euro bei Singles oder 51.200 Euro bei Ehepaaren nicht übersteigen. Singles bekommen also nach wie vor jährlich bis zu 45 Euro gutgeschrieben, Ehepaare das Doppelte, zusätzlich zu den vertraglich festgelegten Zinsen. Bislang ist das Guthaben samt Prämie nach 7 Jahren frei verfügbar.

NEU ab 2009: Die Auszahlung der Wohnungsbauprämie ist ab 2009 auch nach Ablauf der Sperrfrist an eine wohnwirtschaftliche Verwendung gekoppelt. Eine Ausnahme gilt für Bausparer, die bei Abschluss des Bausparvertrages noch keine 25 Jahre alt sind. Diese erhalten bei Verfügung über den Vertrag nach Ablauf der Sperrfrist die Wohnungsbauprämie der letzten 7 Sparjahre vor Inanspruchnahme ohne Nachweis ausgezahlt. Für alle anderen Sparjahre muss auch dieser Personenkreis die Verwendung nachweisen!

Wohnungsbauprämie (WoP): aktueller Stand für Einzahlungen in einen Bausparvertrag

Fördersatz

8,8 %

Höchstbetrag für Wohnbauprämie

512 € / 1.024 € *

Max. Förderung (WoP) pro Jahr

45,06 € / 90,11 € *

Einkommensgrenzen

25.600 € / 51.200 € *

                                                      *Ledige / Verheiratete

 

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SIGNAL IDUNA - Generalagentur Henry Heß
staatliche Förderung

Generalagentur Henry Heß - Zeppelinstr. 16 - 88212 Ravensburg

 

 

Letztes Site-Update: 02.09.2010

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