Staatliche Förderungen
Ab 2009: Neuregelung der Wohnungsbauprämie
1. Neuregelung der Wohnungsbauprämie ausnutzen
Grundsätzlich gilt: Die Wohnungsbauprämie kann weiterhin jeder ab 16 Jahren erhalten, der mindestens 50 Euro pro Jahr auf einen Bausparvertrag einzahlt. Das zu versteuernde Jahreseinkommen darf auch wie bisher 25.600 Euro bei Singles oder 51.200 Euro bei Ehepaaren nicht übersteigen. Singles bekommen also nach wie vor jährlich bis zu 45 Euro gutgeschrieben, Ehepaare das Doppelte, zusätzlich zu den vertraglich festgelegten Zinsen. Bislang ist das Guthaben samt Prämie nach 7 Jahren frei verfügbar.
NEU ab 2009: Die Auszahlung der Wohnungsbauprämie ist ab 2009 auch nach Ablauf der Sperrfrist an eine wohnwirtschaftliche Verwendung gekoppelt. Eine Ausnahme gilt für Bausparer, die bei Abschluss des Bausparvertrages noch keine 25 Jahre alt sind. Diese erhalten bei Verfügung über den Vertrag nach Ablauf der Sperrfrist die Wohnungsbauprämie der letzten 7 Sparjahre vor Inanspruchnahme ohne Nachweis ausgezahlt. Für alle anderen Sparjahre muss auch dieser Personenkreis die Verwendung nachweisen!
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Wohnungsbauprämie (WoP): aktueller Stand für Einzahlungen in einen Bausparvertrag |
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Fördersatz |
8,8 % |
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Höchstbetrag für Wohnbauprämie |
512 € / 1.024 € * |
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Max. Förderung (WoP) pro Jahr |
45,06 € / 90,11 € * |
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Einkommensgrenzen |
25.600 € / 51.200 € * |
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Generalagentur Henry Heß - Zeppelinstr. 16 - 88212 Ravensburg
Letztes Site-Update: 02.09.2010
