Die Riester-Rente ... kaum jemand wollte sich ernsthaft mit diesem Thema auseinandersetzen. Sei es, weil die Riester-Rente als “bürokratisches Monster” zu umfangreich erschien oder weil das Thema Rente für viele zu weit in der Ferne liegt. Ich möchte Ihnen - ohne Anspruch auf Vollständigkeit - die Riester-Rente ein wenig erläutern, um Sie fit zu machen für Ihre persönliche Altersvorsorge-Planung.

Eine Tatsache ist ganz wichtig und wird leider meist ignoriert: Die Riester-Rente deckt nicht die „klassische“ Versorgungslücke der gesetzlichen Rentenversicherung ab, sondern nur die durch die Riester-Reform 2001 neu geschaffene Lücke !

„Schlaue Leute machen mit“

… titelte die Zeitschrift „Finanztest“ in ihrer Ausgabe Dezember 2005, und stellt weiter fest: „Die Riester-Rente ist für fast jeden, der sie kriegen kann, das richtige Produkt“.

Über Jahre hinweg wurde die Riester-Rente belächelt, verpönt, totgeredet – auch von den Medien und von Fachleuten, die es eigentlich hätten besser wissen müssen. Einige Mängel hatte das Produkt allerdings wirklich.

Nachdem 2005 einige bürokratische und inhaltliche Hürden beseitigt wurden, ist das Produkt jetzt für Kunden und Anbieter deutlich leichter und flexibler zu handhaben. So kann z.B. der jährliche Zulagenantrag durch den Dauer-Zulagenantrag ersetzt werden. Auch wurde die oft geforderte Möglichkeit geschaffen, sich zum Vertragsablauf einen Teil des Deckungskapitals auszahlen zu lassen (bis max. 30%).

Welcher Personenkreis wird gefördert ?

Generell gilt: alle Personen, die sozialversicherungspflichtig sind oder deren Ehepartner sozialversicherungspflichtig sind, können einen geförderten Altersvorsorgevertrag abschließen:

die Deutsche Rentenversicherung Bund weitet diesen Personenkreis noch aus:

Nicht gefördert werden:

Was ist mit Grenzgängern und Auswanderern?

Grenzgänger sind Arbeitnehmer, die in Deutschland arbeiten und Sozialversicherungsbeiträge zahlen, aber im Ausland wohnen und dort besteuert werden. Sie konnten bisher schon eine Riester-Rente abschließen, aber die staatliche Förderung blieb ihnen verwehrt.

Am 26.03.2010 hat der Bundesrat ein Gesetz verabschiedet, in dem die staatlich geförderte Riester-Rente in wichtigen Eckpunkten überarbeitet wurde und nun das Leben der auswanderungswilligen Ruheständler in spe vereinfacht. Staatliche Zulagen müssen nun von denen nicht mehr zurückbezahlt werden, die in Ausland auswandern. Doch eines sollte der Ruheständler beachten: Auszahlungen aus der Riesterrente müssen voll versteuert werden.

Der Europäische Gerichtshof hatte bereits früher moniert, die Riester-Rente verstoße in etlichen Punkten gegen europäisches Recht. So mussten bislang Anleger, die jahrelang staatliche Förderung in Form von Zulagen und Steuerersparnissen erhalten haben, diese zurückzahlen, wenn sie im Ruhestand ins Ausland auswanderten. Auch war es bislang nicht möglich, die staatliche Förderung für den Kauf einer Immobilie im Ausland zu nutzen.

Das ist ab sofort anders. Die Regierung hat die vom Europäischen Gerichtshof monierten Punkte überarbeitet. Ab sofort kann jeder, der in der gesetzlichen Rentenversicherung oder in der Beamtenversorgung pflichtversichert ist, eine staatlich geförderte Riester-Rente abschließen.

Doch der Gesetzgeber macht eine entscheidende Einschränkung: Anleger, die in Deutschland wohnen, jedoch im EU-Ausland arbeiten und daher auch in einer ausländischen Rentenversicherung pflichtversichert sind, können keine staatlich geförderte Riester-Rente mehr abschließen. Für die betroffenen Anleger hat der Gesetzgeber jedoch einen Vertrauensschutz vereinbart. Die Förderung erhalten weiterhin alle Riester-Sparer, die vor dem 1.Januar 2010 ihre Unterschrift unter einen entsprechenden Vertrag gesetzt haben – auch wenn sie in einer ausländischen Rentenversicherung pflichtversichert sind.

 

Wie sieht die staatliche Riester-Förderung aus ?

1. Die Zulagen: Der Staat zahlt jährliche Zulagen in den Vertrag ein: die Grundzulage und die Kinderzulage(n). Volle Zulagen bekommen Sparer, die den festgesetzten Prozentsatz ihres Bruttoeinkommens abzüglich Zulagen selbst beitragen, maximal jedoch den Höchstbetrag (ab 2008: 4% vom Vorjahresbrutto, max. 2.100 EUR). Wer weniger einzahlen will, erhält die Zulagen anteilig.

NEU ab 2008:

2. Die steuerliche Förderung über Sonderausgabenabzug nach § 10a EStG: Als Steuerzahler beantragen Sie per Steuererklärung den Sonderausgabenabzug für ihren gesamten Beitrag (also Eigenbeitrag PLUS Zulagen). Wichtig: Dieser Sonderausgabenabzug steht ihnen für den Riester-Vertrag zusätzlich zur Verfügung, also völlig unabhängig von anderen Sonderausgaben ! Das Finanzamt prüft, ob ihre Steuerersparnis größer ist als die gewährten Zulagen, eine Differenz wird erstattet. Diese sog. „Günstiger-Prüfung“ erfolgt von Amts wegen.

Förderübersicht:

Einen Förder-Rechner finden Sie auf meiner SIGNAL IDUNA-Homepage. Hier habenZertifikat Riester-Rente Sie die Möglichkeit, sich nach Eingabe einiger Daten zur persönlichen Einkommens- und Familiensituation aufzeigen zu lassen, welche staatlichen Förderungsmöglichkeiten sich aus dem Altersvermögensgesetz (AVmG) für Sie ergeben.

Die Regeln in der Auszahlungsphase

Rente: Die Auszahlung beginnt frühestens ab 60 oder bei gesundheitsbedingter Frührente. Ausgezahlt wird eine lebenslange Rente. Bis 30% des Kapitals dürfen auf einen Schlag entnommen werden. Die verbleibende Restsumme wird ebenfalls für eine lebenslange Rente verwendet.

Steuern: Es gilt die volle nachgelagerte Besteuerung, alle Leistungen sind voll steuerpflichtig. Da der Steuersatz im Alter meist niedriger ist als im Erwerbsleben, rechnet sich die Sache trotzdem.

Sozialabgaben: Sozialabgaben fallen im Alter nicht an. Leistungen werden z.B. nicht auf den Beitrag zur Krankenversicherung angerechnet.

Vererbung: Bei Tod eines Ehepartners während der Ansparphase kann das Riester-Kapital auf den Vertrag des Partners übertragen werden. Deshalb ist es so wichtig, dass beide Partner einen eigenen Vertrag haben (selbst nicht riesterberechtigte Personen erhalten dann einen sog. „Null-Vertrag“: Sie zahlen selbst nichts ein, erhalten aber die Zulage) ! Andere Erben müssten die Förderung zurück zahlen.

 

Mein Service für “meine” Kunden:

Riester-Verträge "leben" in nicht unerheblicher Weise davon, dass die staatlichen Zulagen dem Vertrag gutgeschrieben werden. Um diese Zulagen (und ggfs. die angestrebten Steuervorteile) auch zu erhalten, muss Ihr Vertrag jedoch regelmäßig geprüft und die Zulagen auch beantragt werden.

Dazu stelle ich Ihnen eine Reihe von Service-Leistungen zur Verfügung. Diesen Service kann ich nur Kunden meiner Agentur anbieten. Mehr dazu und auch zum Riester-JahresCheck lesen Sie bitte auf der nächsten Seite >>> hier.

Einen Förder-Rechner finden Sie auf meiner SIGNAL IDUNA-Homepage. Hier haben Sie die Möglichkeit, sich nach Eingabe einiger Daten zur persönlichen Einkommens- und Familiensituation aufzeigen zu lassen, welche staatlichen Förderungsmöglichkeiten sich aus dem Altersvermögensgesetz (AVmG) für Sie ergeben.

Die SIGNAL IDUNA Riester-Produkte (mit Vorschlagsanforderung)

Der Riester-JahresCheck (nur für Kunden meiner Agentur!)

 

SIGNAL IDUNA - Generalagentur Henry Heß
Riester-Rente

Generalagentur Henry Heß - Zeppelinstr. 16 - 88212 Ravensburg

 

 

Letztes Site-Update: 02.09.2010

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