Mein Service - ausschließlich für Kunden meiner Generalagentur!!

Sie haben sich bereits für die staatlich geförderte Altersvorsorge mit der Riester-Rente entschieden. Vater Staat gewährt Ihnen hierbei staatliche Zulagen und – sofern Ihr Vertrag das vorsieht – zusätzlich einen Sonderausgabenabzug in Ihrer Einkommenssteuererklärung.

Die volle Förderung erhalten Sie aber nur unter bestimmten Voraussetzungen. Ganz wichtig ist es, dass Ihr Eigenbeitrag die richtige Höhe aufweist. Nur durch das Ausfüllen des jährlichen Zulagenantrages ist das jedoch nicht gewährleistet! Durch Änderungen in Ihren persönlichen Verhältnissen (Einkommen, Berufsstand, Kinder etc.) kann es zu Änderungen im erforderlichen Eigenbeitrag kommen. Wird das nicht beachtet, droht Kürzung der Zulagen!

Was bedeutet das genauer? Um die Zulagen ungekürzt und in voller Höhe zu erhalten, muss Ihr Eigenbeitrag immer korrekt berechnet sein entsprechend Ihres Vorjahres-Bruttoeinkommens. Und genau hier kann ein Problem auftreten: Wenn Sie im Zulagenantrag Ihr Vorjahresbrutto eintragen, wird anhand dieser Angabe und Ihres Eigenbeitrages die Gewährung der Zulage(n) geprüft. War der Eigenbeitrag zu niedrig (z.B. nach Einkommenserhöhung, Entfall Kindergeld o.ä.) werden Zulagen gekürzt, das wäre ärgerlich. Da viele Kunden den Zulagenantrag oft erst im übernächsten Jahr einreichen (oder einen Dauer-Zulagenantrag eingerichtet haben), besteht diese Gefahr real. Die Gehaltsangabe im Zulagenantrag darf vom Versicherer nicht als Grundlage für eine Anpassung des Regelbeitrages genutzt werden. Die Gehaltsangabe wird nur im Rahmen der Zulagendaten erfasst und an die Zentrale Zulagestelle für Altersvermögen (ZfA) weitergeleitet. Wenn der Regelbeitrag eines Vertrages angepasst werden soll, ist immer eine separate Willenserklärung des Kunden bzw. ein Änderungsantrag erforderlich. Beachten Sie, dass als Berechnungsgrundlage des Regelbeitrages das sozialversicherungspflichtige Vorjahreseinkommen dient! Die Gehaltsangabe im Zulagenantrag bezieht sich dagegen auf das Vorvorjahr!

 

Ausschließlich für Riester-Kunden meiner Agentur (!) biete ich Ihnen folgende Service-Leistungen an:

1. Der Jahres-VertragsCheck:

Ich führe einmal jährlich kostenfrei eine entsprechende Berechnung für Sie durch. Dazu erhalten alle "meine" Riester-Kunden von mir - völlig unabhängig vom Zulagenantrag - gleich zu Jahresbeginn einen überschaubaren Kurz-Fragebogen per Post. Hier tragen Sie einfach die von mir benötigten Daten ein. Sollte meine Berechnung eine Vertragsänderung sinnvoll erscheinen lassen, erhalten Sie von mir eine entsprechende Empfehlung. Nur so gehen Sie auf Nummer sicher, dass Ihr Vertrag immer auf dem aktuellen Stand ist und Sie Ihre staatlichen Zulagen auch wirklich ungekürzt erhalten. 

Sie möchten mehr als bisher in Ihre Riester-Rente einzahlen? Auch das können Sie vermerken.

Die abgefragten Daten können Sie mir auch ganz bequem online übermitteln. Dazu steht ein Online-Formular zur Verfügung. Bitte füllen Sie das Formular vollständig aus und senden Sie es ab. Je nach Ergebnis des Daten-Checks setze ich mich dann mit Ihnen in Verbindung.

Hier gehts weiter zum >> Online-Formular “Riester-Jahrescheck”

 

2. Der Zulagen-Antrag:

Riester-Verträge "leben" in nicht unerheblicher Weise davon, dass die staatlichen Zulagen dem Vertrag gutgeschrieben werden. Deshalb ist es sehr wichtig, dass Sie Ihren Zulagen-Antrag auch stellen! Beim Ausfüllen bzw. Prüfen des Zulagenantrages bin ich Ihnen gern behilflich.

 

3. Der Zuzahlungs-Check am Jahresende:

Der eine oder andere Kunde hat vielleicht den Jahres-Check vergessen oder hat sich vielleicht ganz bewusst für eine niedrigere monatliche Besparung seines Riester-Vertrages entschieden. Dann ist es möglich und kann sinnvoll sein, zum Jahresende hin (in der Regel Anfang Dezember) eine Zuzahlungsberechnung durchzuführen. Ich berechne dann für Sie, mit welcher Sonderzahlung Sie Ihre staatliche Förderung für das laufende Jahr “retten” können. Dazu erhalten Sie von mir eine detaillierte und nachvollziehbare Zuzahlungsberechnung und - falls gewünscht - einen fertigen Überweisungsträger.

 

 


oder  und   

Riester-JahresCheck
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Generalagentur Henry Heß

 

 

Site-Update: 06.03.2010

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