SIGNAL IDUNA Basis-Aufbau-Rente:
Leistungen
Die Basis-Aufbau-Rente garantiert eine lebenslange monatliche Rentenzahlung – frühestens ab dem vollendeten 60. Lebensjahr oder vorher bei Invalidität in der Ansparzeit. Die Rente wird aus dem angesammelten Guthaben (Beiträge und Überschüsse) gezahlt. Das Produkt ist nicht kapitalisierbar, vererbbar, übertragbar, beleihbar, veräußerbar.
Die Basis-Aufbau-Rente unterliegt nicht der Verwertungspflicht von Arbeitslosengeld II.
Invaliditätsleistung
Bei Bezug einer Erwerbsminderungsrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung kann der Beginn der Rente vorgezogen werden.
Hinterbliebenenabsicherung in der Ansparzeit
Lebenslange garantierte Rente für den mitversicherten Ehepartner aus Verrentung des angesammelten Guthabens. Garantierte Rente bis zum vereinbarten Endalter oder Tod der mitversicherten Kinder aus Verrentung des bis dahin angesammelten Guthabens.
Hinterbliebenenabsicherung nach Rentenbeginn
Lebenslange garantierte Rente für den Ehepartner und oder der mitversicherten Kinder.
Steuergesetzgebung
Die Beiträge zur Basis-Aufbau-Rente (ohne Risikolebensversicherung) sind im Rahmen des Sonderausgabenabzugs absetzbar.
Die Basis-Aufbau-Rente und die Renten aus den Invaliditäts- bzw. Hinterbliebenenleistungen sind entsprechend einkommensteuerpflichtig.
Höchste Flexibilität
TOP: Die Beitragszahlung ist sehr flexibel und kann an Ihre persönlichen Möglichkeiten angepasst werden. Neben einer monatlichen Besparung können jederzeit auch Sonderzahlungen eingebracht werden. Ebenso können Sie mit einem Einlösungsbeitrag von 180 EUR Ihren Vertrag als “RÜRUP-Sparbuch” eröffnen und ab dann selbst entscheiden, wann und in welcher Höhe Sie etwas einzahlen möchten. So nutzen Sie völlig flexibel die geförderte Altersvorsorge. Das ist ideal z.B.
SIGNAL IDUNA Basis-Rente / SIGGI Basis-Fondsrente:
Leistungen
Die Basis-Rente garantiert eine lebenslange monatliche Rentenzahlung – frühestens ab dem vollendeten 60. Lebensjahr. Das Produkt ist nicht kapitalisierbar, vererbbar, übertragbar, beleihbar, veräußerbar.
Die Basis-Rente unterliegt nicht der Verwertungspflicht von Arbeitslosengeld II.
Mögliche Zusatzleistungen
Falls gewünscht, haben Sie die Möglichkeit, das Risiko der Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit finanziell abzusichern.
Hinterbliebenenabsicherung
Zusätzlich gibt es für Sie die Möglichkeit, Ihre Angehörigen durch eine Hinterbliebenen- und/oder Waisenrente abzusichern. Vielen Kunden ist es wichtig, dass im Todesfall das eingezahlte Geld nicht verfällt, sondern nahe stehende Personen aufgrund ihrer Beiträge eine Leistung erhalten. Für den Ehepartner und kindergeldberechtigte Kinder kann dies durch den Einschluss einer Hinterbliebenen- bzw. Waisenrente erreicht werden. Sofern aber ein Ehepartner bzw. kindergeldberechtigte Kinder nicht vorhanden oder aber eine Kapitalleistung gewünscht wird, muss die Todesfallleistung über eine eigenständige Risikolebensversicherung vereinbart werden.
Die Risikolebensversicherung ist dann eine Art “Beitragsrückgewähr”. Um die Beantragung kundenfreundlicher zu gestalten, werden ab sofort nur noch drei Gesundheitsfragen bei Abschluss einer eigenständigen Risikolebensversicherung zur Basis-Rente gestellt. Die drei Gesundheitsfragen gelten bis zu einer Versicherungssumme von 100.000 EUR, wobei die Risikolebensversicherung maximal in Höhe der Beitragssumme abgeschlossen werden darf.
Bei Tod der versicherten Person innerhalb der ersten 3 Versicherungsjahre erhalten die Hinterbliebenen eine anteilige Todesfallleistung (so genannte 1/36-Staffelregelung). Bei Tod nach Ablauf dieser 3 Jahre oder bei Tod durch einen Unfall wird die volle Versicherungssumme fällig.
Steuergesetzgebung
Die Beiträge zur Basis-Rente (einschl. Zusatzversicherungen, ohne Risikolebensversicherung) sind im Rahmen des Sonderausgabenabzugs absetzbar.
Die Basis-Rente und Renten aus Zusatzversicherungen sind entsprechend einkommensteuerpflichtig.

Letztes Site-Update: 23. April 2012

