Als Mitglied der Gesetzlichen Krankenversicherung sind Sie von ständigen Leistungskürzungen betroffen. In der Vergangenheit wurden die Leistungen nach zahlreichen Gesundheitsreformen (immerhin 11 in den letzten 22 Jahren) insgesamt immer weiter eingeschränkt. Die Folge: In vielen Bereichen, z. B. beim Zahnersatz, den Auslandsreisen, Sehhilfen oder Kuren müssen Sie mit empfindlichen Zuzahlungen rechnen. Und auch die Zukunft ist eher besorgniserregend als beruhigend.
Wer kann sich für eine private SIGNAL Kranken-Vollversicherung entscheiden?
- Höher verdienende Arbeitnehmer, die mit ihrem Jahresarbeitsentgelt über der sogenannten Versicherungspflichtgrenze liegen
- Selbstständige sind im Regelfall in der GKV nicht krankenversicherungspflichtig; sie benötigen deshalb ebenfalls eine Kranken-Vollversicherung.
- Beihilfe-Berechtigte: Beamtenanwärter / Beamte sind in der GKV versicherungsfrei; sie erhalten von ihrem Dienstherrn anteilige Beihilfe zu den Krankheitskosten. Für die durch die Beihilfe nicht gedeckten Kosten (im Regelfall mindestens 50%) benötigen sie daher eine prozentuale Kranken-Vollversicherung - abgestimmt auf den jeweiligen Beihilfeanspruch.
- Heilfürsorgeberechtigte sind in der GKV versicherungsfrei; sie erhalten von ihrem Dienstherrn als Grundversorgung Heilfürsorge, und zwar je nach Bundesland während der gesamten aktiven Dienstzeit bis zur Pensionierung oder während der Ausbildung. Im Anschluss daran wird dann jeweils anteilige Beihilfe gewährt. Heilfürsorgeberechtigte brauchen deshalb eine Anwartschaftsversicherung auf die später benötigte prozentuale Vollversicherung - abgestimmt auf den dann gültigen Beihilfeanspruch.
Verbessern Sie Ihre Versorgung im Krankheitsfall: Als SIGNAL Krankenversicherter haben Sie Anspruch auf vertraglich garantierte und damit dauerhaft stabile Leistungen.
Wer kann sich für eine private SIGNAL Kranken-Zusatzversicherung entscheiden?
Jeder gesetzlich Krankenversicherte:
- Pflichtversicherte wie z. B. Arbeitnehmer mit einem jährlichen Einkommen unter der Versicherungspflichtgrenze oder Studenten,
- Freiwillig Versicherte wie z. B. Arbeitnehmer mit einem jährlichen Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze Selbstständige,
- Angehörige der oben genannten Personenkreise, also Ehepartner und Kinder, die in der GKV mitversichert sind
- gesetzlich krankenversicherte Senioren, für die die SIGNAL IDUNA einen Senioren-Tarif anbietet.
Kostenerstattungstarife für gesetzlich Krankenversicherte
Zu tariflichen Möglichkeiten der Kostenerstattung für gesetzlich Krankenversicherte gehen in letzter Zeit wieder vermehrt Anfragen ein. Hintergrund:
- Alle Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in Deutschland haben seit dem 1. Januar 2004 die Möglichkeit, anstelle des Sachleistungsprinzips die Kostenerstattung zu wählen. Seit 1. April 2007 ist nach § 13 Absatz 2 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) eine Einschränkung der Wahl auf den Bereich der ärztlichen Versorgung, der zahnärztlichen Versorgung, den stationären Bereich oder auf veranlasste Leistungen möglich.
- Ein solcher privater Kostenerstattungstarif leistet auch, wenn der von Ihnen gewählte Arzt z.B. keine Kassenzulassung (mehr) hat oder diese zurückgegeben hat.
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Krankentagegeld
Diese wichtige Absicherung als Einkommensabsicherung bei längerer Arbeitsunfähigkeit wird nach meiner Erfahrung nicht nur oft unterschätzt, sondern zum Teil komplett verdrängt. Sie ist für Selbständige ebenso wichtig wie für Arbeitnehmer:
- Der Selbständige muss u.U. sein entfallendes Einkommen bei längerer Arbeitsunfähigkeit vollständig über ein privates Krankentagegeld absichern.
- Der Arbeitnehmer erhält im Regelfall 6 Wochen Lohnfortzahlung. Danach übernimmt seine gesetzliche Krankenkasse die Fortzahlung, aber nicht in vollem Umfang: Es fehlen dann bereits ca. 23 % vom gewohnten Nettoeinkommen. Nach 78 Wochen (1 1/2 Jahren) ist dann Schluss: Ab dann besteht keine Absicherung mehr!
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Ergänzende Hinweise zu den Themen:
Letztes Site-Update: 26. Januar 2012