Jetzt auch für Minijobber: Die SIGNAL IDUNA Minijobrente

Die Situation...

In vielen Unternehmen sind geringfügig Beschäftigte fester Bestandteil des betrieblichen Alltags. Sie sind oft fest in die Arbeitsabläufe integriert und nicht selten über viele Jahre hinweg beschäftigt. So mancher Arbeitgeber hat großes Interesse daran, dass mehr als die vereinbarten Arbeitsstunden geleistet werden. In vielen Betrieben ist das sogar die Regel. Dann ergibt sich die Frage, wie die Mehrstunden vergütet werden sollen. Die dabei geübte Praxis ist ein offenes Geheimnis... was jedoch weder für den Arbeitgeber noch für den Arbeitnehmer wirklich gut (und legal) ist.

Auch aus diesen Überlegungen heraus schafft die Minijob-Rente der SIGNAL IDUNA eine Win-Win-Situation für beide Seiten:

Sie haben es sich verdient...

Geringfügig Beschäftigte gingen bisher leer aus, wenn es darum ging, attraktive betriebliche Altersversorgungssysteme zu nutzen. Ihre Arbeitsleistung wurde also im Prinzip zu wenig gewürdigt; Sie erhielten Ihren Lohn, hatten aber keine Chance, eine Ihrer Arbeitsleistung entsprechende Alterssicherung aufzubauen. Die SIGNAL IDUNA minijobrente beendet diesen unbefriedigenden Zustand und bietet Ihnen erstmals die Aussicht auf eine deutlich verbesserte Lebenssituation.

Auch Sie als Arbeitgeber profitieren von der SIGNAL IDUNA minijobrente: Durch die erhöhte Arbeitszeit steigern Sie die Arbeitskapazität, deren Abgeltung nicht von Lohnnebenkosten belastet wird. Minijob-Arbeit wird also für das Unternehmen wertvoller.

So rechnet sich die SIGNAL IDUNA minijobrente für beide Seiten! Bei dem Konzept der SIGNAL IDUNA minijobrente profitieren beide Seiten, nämlich Arbeitnehmer und Arbeitgeber.

Geringfügig Beschäftigte haben in der Regel auch aufgrund ihres geringen Einkommens wenig Möglichkeiten, für das Alter eine zusätzliche Vorsorge zu treffen. In der gesetzlichen Rentenversicherung erwerben Sie aufgrund des geringen Einkommens nur sehr geringe Altersversorgungsansprüche. Gleichzeitig wünschen viele „geringfügig Beschäftigte”, etwas mehr arbeiten zu können, ohne ihren Status der „Minijobber” zu verlieren.

Die SIGNAL IDUNA minijobrente bietet jetzt ein attraktives Versorgungskonzept, das eine Altersversorgung für Sie als geringfügig Beschäftigter ohne zusätzlichen finanziellen Aufwand erlaubt. Und das Ganze ohne Einkommensverluste!

Die Grundidee...

...besteht darin, dass Sie mit Ihrem Arbeitgeber eine geringe Arbeitszeiterhöhung vereinbaren und Ihr Arbeitgeber im Gegenzug statt einer Lohnerhöhung einen Minijobrenten-Beitrag in eine so genannte betriebliche Altersversorgung investiert. Sogar Mitarbeiter mit geringem Einkommen, die über der Geringfügigkeitsverdienstgrenze liegen, können ebenfalls mit einer SIGNAL IDUNA minijobrente versorgt werden. Auch hier kann eine Erhöhung der Wochenarbeitszeit vereinbart werden, die vom Arbeitgeber in Form eines Minijobrenten-Beitrags vergütet wird; hierdurch entstehen zusätzliche Ersparnisse:

Nicht geeignet ist die SIGNAL IDUNA minijobrente, wenn Sie nur vorübergehend beschäftigt sind oder häufig den Arbeitgeber wechseln.

Das haben Sie davon...

Das Prinzip ist ganz einfach: Sie „investieren” lediglich etwas mehr Arbeitszeit, ohne dass dadurch Ihr Status als geringfügig Beschäftigter angetastet wird. Sie erhalten dafür von Ihrem Arbeitgeber einen Beitrag zur SIGNAL IDUNA minijobrente, der Ihnen einen Anspruch auf Altersversorgung (Rente oder Versorgungskapital) verschafft. Der Versorgungsanspruch ist unwiderruflich, so dass Sie im Fall Ihres Ausscheidens aus dem Arbeitsverhältnis die aufgrund der geleisteten Beiträge erworbene Versorgungsanwartschaft auf jeden Fall behalten. Der Anspruch kann nicht gepfändet werden und ist im Fall einer anschließenden Arbeitslosigkeit in der Anwartschaftsphase nicht auf „Hartz IV-Leistungen” anrechenbar.

Bei einem Arbeitgeberwechsel kann der Versorgungsvertrag bei Ihrem neuen Arbeitgeber mit dessen Zustimmung fortgeführt werden. Auf den Beitrag zur SIGNAL IDUNA minijobrente sind keine Steuern oder Sozialabgaben fällig. Erst ab Beginn der Versorgungsleistungen müssen auf die Versorgungsleistungen unter Umständen geringe Steuern und Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung abgeführt werden.

SIGNAL IDUNA minijobrente. Eine einfache Sache...

Wenn der Minijob das einzige Beschäftigungsverhältnis ist, steht Ihnen für die Durchführung der SIGNAL IDUNA minijobrente der Abschluss einer Direktversicherung oder eine Pensionskassenversorgung zur Verfügung. Dabei schließt Ihr Arbeitgeber eine Rentenversicherung für Sie ab. Die Beiträge für die Rentenversicherung sind Bestandteil Ihrer Vergütung.

Auch für Midi-Jobber (in der Gleitzone von 401 bis 800 EUR)...

... ist die SIGNAL IDUNA minijobrente geeignet. Näheres dazu finden Sie unten unter “Häufig gestellte Fragen (Punkt 23).

Wenn Sie als Arbeitnehmer oder Arbeitgeber Fragen dazu haben oder ein Gespräch wünschen, nehmen Sie bitte Kontakt mit mir auf.  >>> Kontakt 

 

Informationsprospekt für Arbeitnehmer (pdf)

Informationsprospekt für Arbeitgeber (pdf)

Häufig gestellte Fragen (pdf)

Merkblatt zur Aufstockung des Beitrages zur gesetzlichen Rente für Minijobber (pdf)

 

Minijob-Rente

 

 

Letztes Site-Update: 26. Januar 2012

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