Kostenerstattungstarif für gesetzlich Krankenversicherte

Alle Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in Deutschland haben seit dem 1. Januar 2004 die Möglichkeit, anstelle des Sachleistungsprinzips die Kostenerstattung zu wählen. Dabei ist eine Einschränkung der Wahl auf den Bereich der ärztlichen Versorgung, der zahnärztlichen Versorgung, den stationären Bereich oder auf veranlasste Leistungen möglich. Der Patient ist seit 1. Januar 2011 für drei Monate an seine Entscheidung gebunden (bis Ende 2010 betrug die Bindungsfrist ein Jahr).

Da die Gebührenordnungen in der Privatkrankenversicherung (GOÄ/GOZ) und der Gesetzlichen Krankenversicherung voneinander abweichen kann es vorkommen, dass große Teile der Privatrechnung von den Krankenkassen nicht erstattet werden. Auch darf der Arzt nach der GOÄ/GOZ je nach Leistungsbereich den Preis für eine Leistung mit Steigerungsfaktoren versehen (ohne Begründung zwischen 1,0 bei einfachem und 2,3 bei durchschnittlichem Aufwand, mit Begründung bei Besonderheiten auch bis 3,5). Einen Steigerungsfaktor kennt die GKV jedoch nicht, und die erstattungsfähigen Vergütungen liegen hier meist nur im Bereich des 0,8- bis 1,2-fachen GOÄ-Steigerungssatzes.

Das finanzielle Restrisiko, welches der Patient bei Wahl des Kostenerstattungsprinzips eingeht, kann und sollte durch den gleichzeitigem Abschluss einer speziellen ambulanten Krankenzusatzversicherung aufgefangen werden. Ein entsprechender Versicherungsschutz kommt im besten Fall für die gesamten Restkosten auf, die von der privat liquidierten Rechnung des Arztes nicht von der Krankenkasse übernommen werden. Das kann auch schon deshalb sinnvoll sein, weil insbesondere beim Eintritt einer schweren oder langwierigen Erkrankung hohe Selbstbehalte entstehen können.

Der gesetzlich Krankenversicherte kann die Kostenerstattung wählen, nachdem er sich vom Leistungserbringer darüber hat aufklären lassen. Eine Beratung oder Zustimmung der gesetzlichen Krankenkasse ist nicht mehr erforderlich.

Die SIGNAL Krankenversicherung bietet hierzu entsprechende tarifliche Möglichkeiten an. Fordern Sie einfach Ihren persönlichen Vorschlag an und wählen Sie dazu in meinem Anfrageformular die “Kostenerstattung”.

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Kostenerstattung

 

 

Letztes Site-Update: 23. April 2012

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