Einrichtung einer Gruppen-Unfallversicherung

Eine Gruppen-Unfallversicherung ist eine sehr attraktive Versicherungslösung für Betrieb/Firma, Behörde, Verein und Ehrenamt. Hierbei gibt es bedarfsgerechte Tarife für

Die häufigste Form ist die betriebliche Gruppen-Unfallversicherung. Sie ist für Arbeitgeber eine Möglichkeit, Arbeitnehmer in einer Gruppen- oder Einzel-Unfallversicherung über den Betrieb gegen die finanziellen Folgen einer Invalidität abzusichern.

Möglich sind Verträge:

Einzuhalten sind die Bestimmungen des § 179 VVG, d.h.:

Versicherungsnehmer ist die Firma, versicherte Person ist der Arbeitnehmer. Nur dann werden die Beiträge vom Finanzamt ohne Prüfung als Betriebsausgaben anerkannt ! Der Unternehmer selbst kann seine Beiträge nicht als Betriebsausgaben absetzen (Ausnahme: Gesellschafter-Geschäftsführer in der GmbH, dazu später mehr). Der Arbeitgeber muss nicht alle Arbeitnehmer und auch nicht in gleicher Höhe versichern (kein Gleichbehandlungsgrundsatz wie z.B. in der betrieblichen Altersversorgung).

Seit 1.1.2001 gilt das sogenannte Korrespondenz-Prinzip:

Die Frage, ob der Beitrag zu versteuern ist, regelt der sogenannte „Direktzugriff“:

1. Verträge mit Direktanspruch

Durchführungswege:

 

„normale“ betriebliche Unfallversicherung

Gruppenunfallversicherung nach § 40b (3) EStG (Pauschalbesteuerung)

Besteuerung

individuelle Versteuerung

Pauschalversteuerung 20% zzgl. Soli und Kirchensteuer, keine Sozialabgaben

Leistung

steuerfrei (außer Unfallrenten)

steuerfrei (außer Unfallrenten)

Voraussetzungen

keine

  • mindestens 3 versicherte Arbeitnehmer
  • max. 62 EUR pro Person jährlich ohne Versicherungssteuer (bei Überschreiten: individuelle Versteuerung von Leistungen bei der versicherten Person!!)
  • Berufs- und/oder Freizeit-Schutz möglich
  • Durchschnittsbildung (Versicherungsschutz pro Person variabel)

 

2. Verträge ohne Direktanspruch

Die Beiträge sind zwar ebenfalls Betriebsausgabe, aber kein Lohnbestandteil und somit nicht zu versteuern.

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 11.12.2008 entschieden, dass eine versicherte Person, die Leistungen aus einer betrieblichen Gruppen-Unfallversicherung ohne Direktanspruch erhält, diese Leistungen nicht mehr (wie früher geregelt) in voller Höhe versteuern muss. Stattdessen müssen nur noch die bis zum Unfalltag bezahlten Beiträge versteuert werden.

Hier fallen also Steuern nur im Leistungsfall an, und diese sind in der Regel bedeutend geringer als bisher. Auch wenn die Zahl der versicherten Personen unter 3 fällt, ändert sich nichts an den Steuerregeln.

Bedingt durch das BFH-Urteil ist die Gruppen-Unfallversicherung ohne Direktanspruch die deutlich attraktivere Lösung geworden!

 

Interessante Besonderheiten in der GmbH

Der Gesellschafter-Geschäftsführer gilt als Arbeitnehmer. Er kann sich somit in der betrieblichen Unfallversicherung mitversichern. Vorteile:

Jeder GGF, der seine private Unfallvorsorge nicht über den Betrieb regelt, verschenkt bares Geld !

Ausnahme: Bei Gesellschafter-Geschäftsführern

ist eine entsprechende Zusage im Anstellungsvertrag erforderlich. Zudem ist ein Gesellschafterbeschluss empfehlenswert. Andernfalls könnte das die Finanzbehörde als eine verdeckte Gewinnausschüttung bewerten. Bei der Erstellung bzw. Beschaffung dieser Unterlagen bin ich gern behilflich.

 

Zusammenfassung

Diese Gründe sprechen für die Einrichtung einer betrieblichen Unfallversicherung:

Nach Vertragsabschluss erhält jede versicherte Person eine im Namen des Arbeitgebers ausgestellte Urkunde “Versorgungszusage”, aus der die für ihn versicherten Leistungen hervorgehen.

Zur Einrichtung einer Gruppenunfallversicherung ist ein persönliches Gespräch sinnvoll. Interessenten in meinem Einzugsgebiet (Bereich Ravensburg-Bodensee-Sigmaringen-Biberach) bitte ich, Kontakt mit mir aufzunehmen.

Alternativ können Sie mein PDF-Formular “Angebotsanfrage zur Gruppen-Unfallversicherung” nutzen und erhalten dazu Ihren individuellen Vorschlag per Post oder e-Mail zugesandt.

 

Gruppen-Unfallversicherung

 

 

Letztes Site-Update: 26. Januar 2012

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