Vorsicht bei Gemeinschaftsdepots und -konten
Gemeinschaftsdepots und auch -konten können steuerlich problematisch sein. Darauf weist das Internetportal steuerrat24.de hin. So können die Einzahlungen des einen Partners dazu führen, dass der andere Partner steuerlich als beschenkt gilt und entsprechend steuerpflichtig wird, wenn die Freibeträge aufgebraucht sind.
So soll es z.B. eine Anweisung der Oberfinanzdirektion Koblenz geben, nach der beim Tod des zuerst versterbenden Ehegatten das Guthaben von Gemeinschaftsdepots und -konten unabhängig von der Herkunft des Geldes oder der Wertpapiere grundsätzlich beiden Ehegatten jeweils zur Hälfte zugerechnet werden kann. Dadurch wird die Hälfte des Verstorbenen automatisch erbschaftssteuerpflichtig, sofern die Freibeträge ausgeschöpft sind.
Aber auch ohne Todesfall kann ein Gemeinschaftsdepot oder -konto zur Steuerfalle werden: Auch unter Lebenden sollen Einzahlungen des einen Partners dem anderen zur Hälfte zugerechnet werden. Gemeinschaftsdepots und -konten machen somit zumindest steuerlich wenig Sinn.
Fazit Nr. 1: Unseren Finanzbehörden gehen die Ideen an Geld zu kommen wohl nie aus.
Fazit Nr. 2: Eröffnen Sie als Ehepartner lieber separate Depots bzw. Konten, um Probleme mit dem Finanzamt zu verhindern. Erteilen Sie Ihrem Partner jeweils eine Vollmacht.
(Quelle: “Schwäbische Zeitung” vom 10. Juli 2007)

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Letztes Site-Update: 02.09.2010
