Gebäude-Schutz-Programm (GSP)
Was ist GSP?
Das Gebäude-Schutz-Programm (GSP) ist die ideale Anschlussdeckung für Gebäude, die Einzelhandels- oder Verwaltungsbetrieben dienen.
Das GSP bietet Versicherungsschutz für Gebäude mit einer Versicherungssumme von 7 Mio. EUR bis 15 Mio. EUR über verschiedene Gefahrenbausteine als vereinfachte Industrie-Versicherung.
Mitversichert sind (im Rahmen der Versicherungssumme außerhalb der Pauschaldeklaration):
- Fernsprech-, Gas-, Wasser- und elektrische Anlagen, auch wenn diese fremdes Eigentum sind
- Gebäudezubehör innerhalb des Gebäudes, soweit es nicht durch eine Inhaltsversicherung gedeckt wurde (z.B. Einbaumöbel)
- in der Leitungswasserversicherung: Schwimmbecken, die sich innerhalb des Gebäudes befinden und wasserführende Fußboden-/Wand- und Deckenheizungsanlagen
- in der Sturmversicherung: Sonnenkollektoren
Pauschaldeklaration zum Gebäude-Schutz-Programm (gilt nicht für Rohbau-/Umbaurisiken)
Zusätzlich zur Versicherungssumme sind nachstehend aufgeführte Risiken summarisch in einer Position bis zur Höhe von 3 Mio. EUR versichert:
Feuer-, Leitungswasser- , Sturm-/Hagel-, Erweiterte Elementarversicherung:
- Aufräumungs-, Abbruch-, Bewegungs-, Schutzkosten, in der Feuerversicherung auch Feuerlöschkosten
- Abbruch-, Aufräumungs-, Abfuhr- und Isolierkosten für radioaktiv verseuchte Sachen
- an der Außenseite des Gebäudes angebrachte Antennenanlagen, SAT-Schüsseln, Markisen, Leuchtröhrenanlagen, Schilder,
- Transparente, Überdachungen, Schutz- und Trennwände, außerdem elektrische Freileitungen, Ständer, Masten und Einfriedungen,
- Schaukästen, Vitrinen und Werbeträger auf dem Versicherungsgrundstück, soweit nicht über eine Spezialversicherung Versicherungsschutz besteht
- Mehrkosten infolge behördlicher Auflagen / Wiederherstellungsbeschränkungen
- Mehrkosten durch Preissteigerungen zwischen dem Eintritt des Versicherungsfalls und der Wiederherstellung oder
- Wiederbeschaffung (Preisdifferenz-Versicherung)
- Kosten zur Dekontamination von Erdreich (Selbstbeteiligung 10 %)
- Gebäudebeschädigungen, die dadurch entstehen, dass ein unbefugter Dritter in das Gebäude einbricht, einsteigt oder eindringt
Feuerversicherung:
- Schäden an Räucher-, Trocknungs- und ähnlichen Erhitzungsanlagen, wenn der Brand innerhalb der Anlage ausgebrochen ist (Nutzwärmeschäden); der Inhalt ist nicht mitversichert
- Überspannungsschäden durch Blitz unter Einschluss von Folgeschäden
- Schäden durch Implosion (eine plötzliche Zerstörung eines Hohlkörpers durch äußeren Überdruck infolge eines inneren Unterdrucks)
- Anprall durch Kraft- und Schienenfahrzeuge (Abschnitt A § 3 ECB 2008)
- Leitungswasserversicherung
- Armaturen
- Flüssigkeitsverlust infolge Rohrbruch (Medienverlust)
- Schäden durch Wasser aus Aquarien und Wasserbetten
Leitungswasser-Versicherung:
- Armaturen
- Flüssigkeitsverlust infolge Rohrbruch (Medienverlust)
- Schäden durch Wasser aus Aquarien und Wasserbetten
- Schäden durch Wasser aus Regenabflussrohren, die innerhalb des Gebäudes verlegt sind
Sturm-/Hagel-Versicherung:
- Aufwendungen für das Entfernen von durch Sturm umgestürzter Bäume vom Versicherungsgrundstück
Zusätzlich sind bis zu den genannten Entschädigungsgrenzen beitragsfrei mitversichert:(gilt nicht für Rohbau-Feuerversicherung und Umbau-Risiken)
in der Feuer-, Leitungswasser-, Sturm-/Hagel-/ Erweiterte Elementarversicherung:
- Sachverständigenkosten auf Erstes Risiko, soweit der entschädigungspflichtige Schaden 25.000,- EUR übersteigt. (Ziffer II.2.2)
- Selbstbeteiligung 20 % Entschädigungsgrenze 20.000,- EUR
in der Feuerversicherung:
- Schäden durch innere Unruhen, böswillige Beschädigung, Streik oder Aussperrung, Rauch, Überschalldruckwellen (Abschnitt A 2 + 3 ECB 2008)
- Selbstbeteiligung 1.000,- EUR Entschädigungsgrenze 50.000,- EUR
in der Leitungswasserversicherung: Schäden durch Rohrbruch oder Frost an Wasserzuleitungs- und Heizungsrohren:
- die auf dem Versicherungsgrundstück verlegt sind, jedoch nicht der Versorgung versicherter Gebäude dienen (Entschädigungsgrenze auf Erstes Risiko 6.000,- EUR),
- die außerhalb des Versicherungsgrundstücks verlegt sind, soweit der Versicherungsnehmer zur Unterhaltung der Anlagen verpflichtet ist (Entschädigungsgrenze auf Erstes Risiko 6.000,- EUR)
in der Glasversicherung (Entschädigungsgrenze jeweils 2.000,- EUR):
- Sonderkosten für Gerüste, Kräne, Beseitigung von Hindernissen
- Entschädigung für Anstriche, Malereien, Schriften, Verzierungen, Folien
- Entschädigung für Umrahmungen, Beschläge, Mauerwerk, Schutz- und Alarmeinrichtungen
und zusätzlich zur Feuer-Rohbauversicherung
- Aufräumungs-, Abbruch-, Bewegungs-, Schutzkosten, in der Feuerversicherung auch Feuerlöschkosten
- Entschädigungsgrenze: 10 % der Versicherungssumme
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Das Gebäude-Schutz-Programm bietet umfassende Risikodeckung zu einem günstigen Beitrag. Zur Risikobeurteilung und Angebotserstellung ist ein Vor-Ort-Gespräch erforderlich. Eine Vorschlagserstellung per Internet ist nicht möglich.
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Letztes Site-Update: 02.09.2010