Vermögensschaden-Haftpflicht für freiberufliche Buchhalter
Bei freiberuflich tätigen Buchhaltern handelt es sich um einen vereinfachten Personentarif mit einem 100%-Beitrag für den Inhaber, 50% Zuschlag für jeden weiteren Buchhalter und je 10% Zuschlag für sonstige Angestellte.
Wenn Sie einen Versicherungsvorschlag bzw. nachfolgend Ihre Antragsunterlagen anfordern möchten, gehen Sie einfach wie folgt vor:
Nach Eingang bei mir erhalten Sie zusammengefasst Ihren Vorschlag sowie die Versicherungsbedingungen auf dem von Ihnen gewünschten Weg.

Letztes Site-Update: 23. April 2012

