Existenzgründer-Regelung im Handwerk bei der BU-Absicherung

Gerade Existenzgründer müssen häufig mit „spitzem Bleistift“ rechnen und können sich einen umfassenden Schutz für eine Alters- und BU-Absicherung schlichtweg nicht leisten.

Unter Berücksichtigung dieser Problematik können Sie als Existenzgründer über folgende Regelung bei SIGNAL IDUNA in die günstige Berufsgruppe A eingestuft werden:

Innerhalb von 3 Jahren nach Existenzgründung kann der Existenzgründer eine monatliche BU-Rente von bis zu

Die Versicherungsdauer der Berufsunfähigkeitsabsicherung darf maximal 5 Jahre betragen. Die Leistungsdauer kann bis zum berufsspezifisch zugelassenen Endalter gehen (Leistungsendalter aber mindestens 55 Jahre, weitere produktbezogene Regelungen sind zu berücksichtigen). Ein Dynamikeinschluss ist nicht möglich.

Ohne erneute Gesundheitsprüfung kann die Versicherungs- und die Leistungsdauer bis zum berufsspezifischen Endalter ausgebaut werden. Um die Einstufung in die Berufsgruppe A zu behalten, ist es erforderlich, dass Sie zum Umstellungszeitpunkt die Erfordernisse zur Einstufung eines selbstständigen Handwerkers in die Berufsgruppe A erfüllen (2/3 Management-Tätigkeit, mindestens 5 fest angestellte Vollzeit-Mitarbeiter). Der Nachweis erfolgt mit einer formlosen Bestätigung über das Vorliegen der oben genannten Voraussetzungen. Sind die Voraussetzungen dann nicht erfüllt, ist eine Einstufung in die entsprechend dem Handwerk notwendige Berufsgruppe erforderlich. Dennoch ist die Verlängerung der Dauern ohne erneute Gesundheitsprüfung möglich.

 

BU für Existenzgründer

 

 

Letztes Site-Update: 23. April 2012

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