Krankenvollversicherung für Beihilfeberechtigte
Für Sie entwickelt, für Sie maßgeschneidert: Unser Angebot für Beamte, Beamtenanwärter und Referendare

Als Beamter (also auch als Beamtenanwärter und Referendar) erhalten Sie von Ihrem Dienstherrn anteilig Beihilfe zu Ihren Krankheitskosten. Für den Anteil, der nicht durch die Beihilfe abgedeckt wird (in der Regel sind dies höchstens 50 %) müssen Sie privat vorsorgen.

Alle von der SIGNAL IDUNA Tarifvarianten enthalten bei Leistungsfreiheit als Bonbon eine Beitragsrückerstattung (bei unterjährigem Beginn anteilig!). Besonderes Highlight des Einstiegsangebotes ist das Optionsrecht. Sie können Ihren Versicherungsschutz damit später weiter ausbauen – ohne erneute Gesundheitsprüfung. Im Komfortangebot ist neben der wahlärztlichen Behandlung im Krankenhaus und der Unterbringung im Einbett-Zimmer auch die zusätzliche Absicherung weiterer Beihilfelücken möglich. Das Top-Angebot enthält noch weitere Leistungsverbesserungen z.B. bei der Behandlung durch Ärzte bzw. Zahnärzte und Heilpraktiker.

Das Einstiegsangebot Beihilfe-START
Tarifbezeichnung START-B für Beamte bzw. R-START-B für Beamtenanwärter und Referendare

BeihilfeSTART verfolgt das Ziel der langfristigen Beitragsstabilität. Erreicht wird dies durch innovative Anreize, wie z.B. das begrenzte Hausarztmodell, die Förderung von kostengünstigen Medikamenten (Generika) und die 100 %ige Erstattungsfähigkeit für Heilmittel bei besonders schweren Erkrankungen. Sie sichern sich beispielsweise die maximale Erstattung, wenn Sie im Krankheitsfall immer zuerst Ihren Hausarzt konsultieren. Dieser überweist Sie bei Bedarf an Fachärzte. Dadurch können wir für Sie die Beiträge so attraktiv und überzeugend gestalten. Im Krankenhaus können Sie den Leistungsumfang des BeihilfeSTART erweitern: Durch Kombination mit dem KlinikUNFALLpur sichern Sie sich bei Unfall zusätzliche Komfortleistungen wie Chefarztbehandlung und Unterbringung im Zweibettzimmer.

weitere Informationen:

Das Komfortangebot Beihilfe-KOMFORT     
(Tarife BA0, SB-R und SB-W inkl. Beihilfeergänzungstarife AEB(1) und SEB bzw. Ausbildungstarife R-BA0-A, R-BA0-S, R-SB-R, R-SB-W inkl. Beihilfeergänzungstarife R-AEB(1) und R-SEB)

Für alle, die sich mehr Komfort für ihre private Krankenversicherung wünschen:

weitere Informationen:

Das Top-Angebot Beihilfe_TOP
(Tarife AB, SB-R und SB-W inkl. Beihilfeergänzungstarife AEB(1) und SEB bzw. Ausbildungstarife R-AB, R-SB-R, R-SB-W inkl. Beihilfeergänzungstarife R-AEB(1) und R-SEB)

Für alle, die sich Top-Leistungen für ihre private Krankenversicherung wünschen:

weitere Informationen:

 

Wichtige Info für Beamtenanwärter nach der Ausbildung

Oft tritt zwischen Beendigung der Ausbildung und Beginn des Dienstverhältnisses eine zeitliche Lücke ein. Für die Tarife R-AB, R-BA0, R-BA0-A, R-BO, R-SB-R, R-SB-W und R-BOZ gilt gem. Ziffer 3 der Sonderbedingungen für Ausbildungszeiten (Allgemeine Versicherungsbedingungen Teil III) bei der SIGNAL IDUNA folgende Regelung:

„Besteht zwischen Beendigung der Ausbildung und einem anschließenden Dienstverhältnis als Beamter eine Unterbrechung ohne Beihilfeanspruch von bis zu 2 Monaten und will die versicherte Person mit Beginn des Dienstverhältnisses die bestehenden Beihilfetarife ohne Sonderbedingungen weiterführen, so wird Versicherungsschutz im Rahmen der Tarifstufe 100 vom Ende der Ausbildung bis zum Beginn des Dienstverhältnisses, höchstens bis zu 2 Monaten, ohne Mehrbeitrag gewährt.“

 

Ergänzende Informationen zum Thema Beihilfe

 

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Beihilfe für Beamte

 

 

Letztes Site-Update: 23. April 2012

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