Beamte & Dienstunfähigkeit
Während vielen Versicherten in der gesetzlichen Rentenversicherung die Notwendigkeit einer zusätzlichen privaten Absicherung einer Berufsunfähigkeit zunehmend bewusst wird, schien es lange Zeit so, als müssten sich Beamte darüber keine Gedanken machen. Doch hier sollten Sie als Beamtin/Beamter zwei wichtige Punkte beachten:
1. Gesetzliche Neuregelungen
Hier sind zwei Gesetzesänderungen von Bedeutung, die hier nur kurz beleuchtet werden sollen:
All das führt dazu, dass die Leistungen aus der Beamtenversorgung den benötigten Bedarf nicht mehr wie bisher absichern.
2. Dienstunfähig oder berufsunfähig?
Bei Beamten stellt sich bei gesundheitlichen Problemen die Frage: Dienstunfähig oder berufsunfähig?
Viele Versicherer arbeiten hier mit einer “unechten Dienstunfähigkeitsklausel”: Die Beamtin/der Beamte kann zwar dienstunfähig sein, aber nicht berufsunfähig, und erhält somit aus seinem Vertrag ggfs. keine Leistung. Sie/er könnte ja ggfs. in ihrem/seinem alten Beruf trotzdem noch arbeiten oder eine andere, zumutbare Tätigkeit zum Gelderwerb ausüben.
Die Dienstunfähigkeitsversicherung der SIGNAL IDUNA bietet hier einen TOP-Schutz mit einer “echten Dienstunfähigkeitsklausel”. In Ihrem persönlichen Vorschlag finden Sie dazu folgende Formulierung:
“Ist der Versicherte Beamter im öffentlichen Dienst, so gilt er als vollständig berufsunfähig, wenn er - vor Erreichen der gesetzlich vorgesehenen Altersgrenze - aufgrund eines amtsärztlichen Zeugnisses wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit entlassen bzw. in den Ruhestand versetzt wird.
Bei Beamten des Vollzugsdienstes gilt die Entlassung bzw. Versetzung in den Ruhestand wegen Vollzugsdienstunfähigkeit ... als vollständige Berufsunfähigkeit.”
Nutzen Sie diesen erstklassigen Schutz und fordern Sie Ihren individuellen Vorschlag an.
In diesem Zusammenhang sei auch auf die speziellen Leistungserweiterungen der PVAG Unfallversicherung verwiesen.

Letztes Site-Update: 23. April 2012

