Bauspar-Riester - Eine gute Wahl?

Riestern könn(t)en Sie jetzt auch mit Bausparverträgen. Die Politik hat dies mit „Wohn-Riester“ möglich gemacht.

Die Grundidee: Sie zahlen in einen Bausparvertrag ein und bekommen dafür - wie bei anderen Verträgen - die staatlichen Zulagen. Die Grundzulage beträgt 154 Euro pro Jahr, die Kinderzulage liegt bei zusätzlichen 185 Euro pro Kind und Jahr. Für ab 2008 geborene Kinder beträgt sie sogar 300 Euro pro Jahr.

Zielgruppe: Die Guthaben-Verzinsung von Riester-Bausparverträgen ist - wie bei Bausparverträgen heute üblich - eher gering (i.d.R. um 1%). Im Gegenzug erhalten Sie bei Bedarf aber ein zinsgünstiges Darlehen. Bauspar-Riester kann sich also lohnen, wenn Sie tatsächlich und konkret Pläne haben, eine Immobilie zu bauen oder zu kaufen.

Flexibilität und Rendite: Die Kopplung von Sparprodukten und Darlehen ist oft nicht die Ideallösung. Günstiger erscheint weiterhin der Abschluss einer Riester-Rente (klassisch oder fondsgebunden).

Grund: Auch daraus können Sie nach einer Übergangszeit das bisher Ersparte für den Bau oder Erwerb von selbst genutzten Wohneigentum entnehmen. Im Eigenheimrentengesetz wurden dazu die Regelungen zur Finanzierung von Wohneigentum mit Hilfe der "Riester" - Förderung neu gestaltet:

Bisher konnte aus "Riester"-Verträgen steuerunschädlich ein Betrag von mindestens 10.000 EUR und maximal 50.000 EUR zur Finanzierung eines selbst genutzten Wohneigentums entnommen werden. Der entnommene Betrag musste danach in Monatsraten wieder zurückgeführt werden.

Neu ist nun unter anderem, dass Sie als Sparer die Beträge nicht mehr zurückführen müssen. Damit kann das gesamte gebildete Kapital eines „Riester“ - Vertrages entnommen werden (Übergangsregelung für Altverträge bis Ende 2009: mind. 10.000 EUR Entnahme).

Auf Wohn-Riester brauchen Sie also nicht zu verzichten, nur weil Sie sich für einen anderen Riester-Vertrag entscheiden.

 

Bauspar-Riester

 

 

Letztes Site-Update: 23. April 2012

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