Rente mit 67 …

oder Lebensarbeitszeitkonto – für Ihren Vorruhestand mit flexibler Vergütung

Die Rente mit 67 ist beschlossene Sache, alle Aufschreie und Proteste haben nichts genützt. Gleichzeitig wird auch das Thema Altersteilzeit wohl bald der Vergangenheit angehören, da die gesetzliche Förderung zum 1.1.2010 ausläuft.

Und so wird sich so mancher berechtigte Fragen stellen (müssen):

Aus diesen Fragen läßt sich eines bereits erkennen:

Beim Thema Lebensarbeitszeitkonto geht es NICHT um den Ruhestand selbst und um die Vorsorge, die Sie gesetzlich (Rente), betrieblich (Direktversicherung, Pensionskasse etc.) und / oder privat (Lebens- und Rentenversicherung, Riester, Fondssparen etc.) getroffen haben oder noch planen.

Hier geht es ausschließlich um die Frage:

Was kann ich heute bereits tun, um ohne finanzielle Einbußen und gesetzliche Beschränkungen

Dieser Traum kann in Erfüllung gehen:

Beim Lebensarbeitszeitkonto (oft auch Zeitwertkonto-Modell genannt) vereinbart der Arbeitgeber mit seinem Arbeitnehmer, dass künftiger Arbeitslohn nicht sofort, sondern erst bei einer späteren vollständigen oder teilweisen Freistellung des Arbeitnehmers ausgezahlt wird. Der Betrag des auf diese Weise gestundeten Arbeitslohns wird einem Zeitwertkonto gutgeschrieben und kann verzinst werden.

Vereinbaren Sie also mit Ihrem Arbeitgeber die Bildung von Wertguthaben im Rahmen eines Lebensarbeitszeitmodells und Ihr Traum kann Wirklichkeit werden. Von Arbeitszeitkonten profitieren übrigens beide Parteien: Sie realisieren Ihren Traum vom Vorruhestand, Ihr Arbeitgeber ist Nutznießer eines flexiblen Personalmanagements mit motivierten Mitarbeitern.

So funktioniert es: >> siehe PDF-Übersicht

Geleistete Überstunden müssen nicht innerhalb eines Jahres durch Freizeit ausgeglichen oder ausbezahlt werden (Steuern und Sozialabgaben machen das ohnehin unattraktiv). Resturlaubstage müssen nicht zwangshalber aufgebraucht oder vergütet werden. Diese Zeitkomponenten können vielmehr mit ihrem finanziellen Gegenwert in das Lebensarbeitszeitkonto eingebracht werden.

Darüber hinaus können in das Lebensarbeitszeitkonto auch eingebracht werden: Teile Ihres Gehalts (durch Entgeltumwandlung), Sonderzahlungen, Bonifikationen, Tantiemen, Zuschüsse des Arbeitgebers usw.

Besonders erfreulich:

Die Bildung des Wertguthabens ist für Sie steuer- und sozialabgabenfrei (auch über 2009 hinweg!).

Beispiel für einen 30-jährigen Arbeitnehmer:

Monatsbrutto 2.200 EUR, 38-Stunden-Woche, gesetzlich vorgesehenes Renteneintrittsalter 67 Jahre.

Er bildet ein Wertguthaben aus jährlich 140 Stunden (2 Überstunden pro Woche und 5 Resturlaubstage) a 13,36 EUR und jährliche Sonderzahlungen von 1.000 EUR

Bei einer angenommenen Wertentwicklung des Guthabens von 4 % und Lohnentwicklung von 1,75 % p.a. kann dieser Arbeitnehmer:

Ihre Vorteile als Arbeitnehmer auf einen Blick:

 

Steuerliche Regelungen

Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat sich 2009 in einem Schreiben wie folgt geäußert:

Für interessierte Arbeitgeber und Arbeitnehmer hat die SIGNAL IDUNA Gruppe das „KONZEPT 67 PLUS – MINUS“ entwickelt. Dazu sind auch eine Reihe von Informationsbroschüren für Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufgelegt. Gern berate und unterstütze ich Sie in meinem Betreuungsgebiet bei der Einrichtung von Lebensarbeitszeitkonten / Zeitwertkonten. Hierzu ist das Gespräch mit Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Betriebsrat unerlässlich, um vorab alle wichtigen Fragen der Vorbereitung und Durchführung zu klären. Ich freue mich auf Ihre Nachricht.

 

Arbeitszeitkonto

 

 

Letztes Site-Update: 26. Januar 2012

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