Ausländische Staatsbürger, die von einem ausländischen Unternehmen vorübergehend zu einer Tochtergesellschaft in Deutschland delegiert werden, benötigen während des Aufenthaltes in Deutschland Versicherungsschutz in der Krankenversicherung. In unserem dazu angebotenen Spezialtarif “AD” sind nur Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit versicherungsfähig, die von einem ausländischen Unternehmen (Muttergesellschaft) vorübergehend zu dessen in der Bundesrepublik Deutschland tätigen Tochtergesellschaft oder Niederlassung delegiert werden.
Informationen zum Tarif AD
1. Um welchen Versicherungsvertrag handelt es sich?
Es handelt sich um eine private Kranken-Vollversicherung.
2. Wer ist versichert?
- AD(-G) ist ein Kompakttarif für Ausländer, die von einem ausländischen Unternehmen vorübergehend zu einer Tochtergesellschaft in Deutschland delegiert werden. Nach diesem Tarif sind nur Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit versicherungsfähig, die von einem ausländischen Unternehmen (Muttergesellschaft) vorübergehend zu dessen in der Bundesrepublik Deutschland tätigen Tochtergesellschaft oder Niederlassung delegiert werden.
- Ehegatten und Kinder mit ausländischer Staatsangehörigkeit können mitversichert werden.
- Das Versicherungsverhältnis endet mit dem Wegzug des Versicherungsnehmers aus der Bundesrepublik Deutschland, spätestens jedoch mit Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit von höchstens fünf Jahren. Wird eine kürzere Laufzeit vereinbart, so darf die Gesamtlaufzeit des Vertrages, auch unter Anrechnung der Laufzeit eines abgelaufenen gleichartigen Vertrages, auch wenn er bei einem anderen Versicherer bestand, die nach dem Gesetz vorgegebene maximale Gesamtlaufzeit von fünf Jahren nicht überschreiten. Bei Wegzug einer versicherten Person aus der Bundesrepublik Deutschland oder spätestens bei Ablauf der Vertragshöchstlaufzeit von fünf Jahren, unter Anrechnung von Laufzeiten eines abgelaufenen gleichartigen Vertrages, endet insoweit das Versicherungsverhältnis.
3. Welche Kosten sind erstattungsfähig ?
- 100 % für ambulante Heilbehandlung und gezielte Vorsorgeuntersuchung: die Kosten ambulanter Heilbehandlung und gezielter Vorsorgeuntersuchung, soweit sie nach einer Gebührenordnung berechnet werden können und die jeweiligen Höchstsätze nicht überschreiten, ausserdem die Sachkosten, die Kosten für Arzneien, Verband-, Heilmittel sowie orthopädische Bedarfsartikel und Hilfsmittel in einfacher Ausführung - wie z.B. Brillen, Hör- und Sprechgeräte. Krankenfahrstuhl, orthopädische Stützapparate, künstliche Glieder -, ferner Transporte vom Unfallort. Die Kosten für Fahrten und Transporte zum und vom nächsten Arzt oder Krankenhaus sind bei ärztlich bescheinigter Gehunfähigkeit ebenfalls erstattungsfähig.
- 100 % für stationäre Heilbehandlung im Krankenhaus im Ein- oder Zweibettzimmer: die Kosten stationärer Heilbehandlung im Krankenhaus, die nach dem Tarif des Krankenhauses üblicherweise berechnet werden, sowie Arztkosten, soweit sie nach einer Gebührenordnung berechnet werden können und die jeweiligen Höchstsätze nicht überschreiten, ferner notwendige Krankentransportkosten zum und vom Krankenhaus.
- zahnärztliche Behandlung, Zahnersatz und kieferorthopädische Behandlung: die Kosten zahnärztlicher Behandlung, Vorsorgeuntersuchung, Zahnröntgen, Zahnersatz und kieferorthopädischer Behandlung, soweit sie nach einer Gebührenordnung berechnet werden können und die jeweiligen Höchstsätze nicht überschreiten. Als Zahnersatz gelten prothetische Leistungen (z.B. Prothesen, Brücken, Stiftzähne) einschließlich Kronen (auch bei Versorgung eines Einzelzahns) sowie die hiermit in Zusammenhang stehende Vor- und Nachbehandlung und die wiederherstellenden Maßnahmen und die Kosten für zahntechnische Laborarbeiten und Materialien. Kosten der zahntechnischen Laborarbeiten sind bis zu einem angemessenen Preis erstattungsfähig. Die jeweiligen Beträge, bis zu denen von einem angemessenen Preis ausgegangen wird, können beim Versicherer erfragt werden. Sie werden jeweils bei der Prüfung eines Kostenvoranschlages mitgeteilt. Die Leistungen für zahnärztliche Leistungen (Zahnbehandlung, Zahnersatz, Kieferorthopädie) sind auf 80% für Zahnersatz sowie insgesamt 2.570 EUR im Kalenderjahr begrenzt. Für unfallbedingte zahnärztliche Behandlungen gilt die Begrenzung nicht.
- Krankentransport aus dem Ausland: die zusätzlich entstehenden Kosten für einen medizinisch notwendigen, ärztlich angeordneten Krankentransport aus dem Ausland an den Ort des ständigen Wohnsitzes oder in das von dort nächst erreichbare geeignete Krankenhaus.
- Überführung / Bestattung im Ausland mit 100%: bei Tod des Versicherten während des Auslandsaufenthaltes auch die Kosten der Überführung des Verstorbenen in den Heimatort oder der Bestattung am Sterbeort im Ausland bis 11.000 EUR
Verbraucherinformation:
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Letztes Site-Update: 23. April 2012