Ausländische Staatsbürger, die von einem ausländischen Unternehmen vorübergehend zu einer Tochtergesellschaft in Deutschland delegiert werden, benötigen während des Aufenthaltes in Deutschland Versicherungsschutz in der Krankenversicherung. In unserem dazu angebotenen Spezialtarif “AD” sind nur Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit versicherungsfähig, die von einem ausländischen Unternehmen (Muttergesellschaft) vorübergehend zu dessen in der Bundesrepublik Deutschland tätigen Tochtergesellschaft oder Niederlassung delegiert werden.

Informationen zum Tarif AD

1. Um welchen Versicherungsvertrag handelt es sich?

Es handelt sich um eine private Kranken-Vollversicherung.

 

2. Wer ist versichert?

3. Welche Kosten sind erstattungsfähig ?

Verbraucherinformation:

Gerne informiere ich Sie über Details. Nehmen Sie dazu einfach Kontakt zu mir auf.

 

Als Ausländer in Deutschland

 

 

Letztes Site-Update: 23. April 2012

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